Auf dieser Seite findest Du hilfreiche Informationen rund um Inhaltsstoffe von Insekten-Abwehr Produkten.
Da gibt es verschiedene Wirkstoffe. Die am weitesten verbreiteten haben wir für Dich unten aufgelistet. Wir haben uns Mühe gegeben möglichst neutral zu bleiben. Daher gibt es die Reihenfolge auch alphabetisch. Dadurch, dass wir uns für drei dieser Wirkstoffe bei unseren Produkten entschieden haben siehst Du ja selber, dass wir Favoriten haben. Bitte beachte, dass dieses nur generelle Informationen sind. Zu den einzelnen Wirkstoffen findest Du eine Menge weiterführender, teils (leider) auch widersprüchlicher Angaben im Internet.
DEET (Diethyltounamid)
DEET ist ein chemisches Insektenabwehrmittel, das in den 1940ern für die US-Armee entwickelt wurde. Es kam zuerst im Vietnamkrieg zum Einsatz und wurde 1957 für den zivilen Gebrauch zugelassen.
DEET hat ein breites Wirkungsspektrum, kann aber Allergien auslösen. Es wird nicht für Schwangere und Kinder unter zwei Jahren empfohlen.
Produkte mit DEET wirken besonders gut gegen Mücken und sind daher oft für tropische Gebiete empfohlen – schließlich ist ein Mückenstich dort oft gefährlicher als das Mittel selbst.
Achtung: DEET ist ein Lösungsmittel und kann Kunststoffe, Kunstfasern und Leder angreifen. Vor der Anwendung sollte die Materialverträglichkeit getestet werden.
Icaridin
Icaridin ist eine vergleichsweise neue Alternative zu DEET und wird ebenfalls synthetisch hergestellt. Studien zeigen, dass es ähnlich wirksam ist, aber hautfreundlicher und materialschonender – es greift keine Kunststoffe oder Textilien an.
Auch hier gilt: Kinder unter zwei Jahren sollten nicht damit behandelt werden.
IR3535
IR3535 ist ein synthetischer Wirkstoff, der seit über 30 Jahren in Insektenschutz-Produkten weltweit eingesetzt wird. Er basiert auf der natürlich vorkommenden Aminosäure Beta-Alanin, deren repellierende Wirkung optimiert wurde.
IR3535 kann empfindliche Kunststoffe angreifen – ein Verträglichkeitstest vor der Anwendung ist empfehlenswert.
EC Öl (Eukalyptus Citriodora)
auch bekannt als Citridiol, ist einer der wenigen pflanzlichen Wirkstoffe, die mit synthetischen Mitteln mithalten können.
Eine Studie zeigt, dass EC-Öl in vergleichbarer Konzentration eine ähnliche Wirkung wie DEET hat.
Gewonnen wird EC-Öl aus den Blättern des Zitroneneukalyptus. Die Herstellung ist aufwendiger als bei synthetischen Repellents, weshalb diese Produkte oft etwas teurer sind.
EC-Öl hat einen frischen, leicht zitronigen Duft, der von vielen als angenehm empfunden wird.
Biozid
„Biozide sicher verwenden“ liest man immer wieder auf den Repellents und deren Bewerbung. Was hat es damit auf sich?
Die Definition laut der Biozid Verordnung lautet:
Biozidprodukte unterliegen der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Diese definiert in Artikel 3 Absatz 1 a) Biozidprodukte als:
- „jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“
und
- „jeglichen Stoff oder jegliches Gemisch, der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen und der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.“
Dadurch unterliegen Insekten-Abwehrmittel den gleichen Bestimmungen wie z.B. einem Rattengift. Über die Biozid Verordnung könnte man Romane schreiben. Wir versuchen es mal in ein paar Sätzen: Alle Produkte, die eine repellierende (also abwehrende) Wirkung ausloben, müssen zugelassen sein. Früher war es noch „relativ“ einfach. Es wurde eine Anmeldung bei zuständigen Bundesamt eingereicht und normalerweise bekam man dann die Zulassung. Unter der EU wird das Ganze etwas komplizierter und zieht sich auch sehr in die Länge. Denn im ersten Schritt müssen alle Wirkstoffe durch die EU zugelassen werden. Sämtliche oben angegebene Wirkstoffe sind entweder schon zugelassen, oder aber befinden sich in der Zulassung. Im nächsten Schritt werden dann einzelne Markenprodukte zugelassen. Hierzu müssen Effektivitätsstudien usw. eingereicht werden. Das ganze Verfahren soll im Jahr 2030 abgeschlossen sein.
Die Biozid Verordnung regelt so das Inverkehrbringen von Repellents für Mensch und Tier und macht die Verwendung von Repellents sicherer.





















